Ziel
Sie sind als Inhaber des Radarpatentes in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Ladeund Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein zuverlässiger Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss neben der notwendigen Fahrerlaubnis für die zu befahrende Strecke auch ein Radarpatent oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt dem Schiffsführer diese grundlegende Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch werden womöglich Lade- und Löschtermine nicht eingehalten.
Inhalt
Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
Grundeinstellung des Radargerätes
Auswertung des Radarbildes
Radartheorie
Bewerten der Verkehrslage
Manöverfahrten in der Praxis
Frage-Antwort-Forum
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Information
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch zur Radarpatentprüfung angemeldet. Zur rechtzeitigen Prüfungsanmeldung verwenden Sie bitte den nachfolgenden Prüfungsantrag.
Anmeldeschluss zur Radarpatentprüfung ist jeweils fünf Wochen vor Prüfungstermin.